Leiharbeitnehmer haben Anspruch auf gleiche Behandlung wie Stammarbeitnehmer
Der Equal-Treatment Grundsatz gebietet es, dass bei der Arbeitnehmerüberlassung die wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Leiharbeitnehmer während der Dauer ihrer Überlassung an ein entleihendes Unternehmen mindestens denjenigen entsprechen müssen, die für sie gelten würden, wenn sie von dem entleihenden Unternehmen unmittelbar für den gleichen Arbeitsplatz eingestellt worden wären.
In dem entschiedene Fall war die Klägerin bei der Beklagten, einem Unternehmen des Einzelhandels, für dessen Auslieferungslager als Kommissioniererin überlassen. Für ihre Tätigkeit erhielt die Klägerin einen Stundenlohn von 9,23 Euro brutto. Mit ihrer Klage beanspruchte die Klägerin unter dem Gesichtspunkt des Equal Pay eine höhere Bezahlung von 13,64 Euro und vergleichbare Stammarbeitnehmerrechte bei der Entleiherin.
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 5 AZR 143 19 vom 16.12.2020